Lidl am Hafermarkt

 

03.03.2024 Die Wochenschau

Lidl in Handewitt
auch die Wochenschau berichtet hierzu

29.02.2024 Flensburger Tageblatt

Lidl und der Stillstand
nicht nur in Flensburg

24.02.2024 Flensburger Tageblatt

Lidl in Handewitt
auch hier ein gewisser Stillstand

30.09.2023 Flensburger Tageblatt

Der Artikel in dem wir
erstmal auf einige Monate
vertröstet werden

20.09.2023 Flensburger Tageblatt

Der Artikel mit dem Hinweis
auf das große Raten
um den Baubeginn

Der Lidl am Hafermarkt 2021 war wieder im Gestaltungsbeirat

Aus dem Protokoll der 146 ten Sitzung des Gestaltungsbeirates am 08.11.2021

TOP 1

Angelburger Straße 79-81/Hafermarkt 3-7, Errichtung eines Einkaufszentrums

Am Hafermarkt soll das 1987 errichtete, leerstehende Einkaufszentrum abgebrochen und durch einen Neubau für einen LIDL-Markt, einen Drogeriemarkt und Wohnungen ersetzt werden. Die Planung wurde bereits am 21.06. und am 23.08.2021 im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat hatte verschiedene Empfehlungen abgegeben und darum gebeten, die Planung zu überarbeiten und erneut vorzustellen. Die überarbeitete Planung wurde durch Architektin Julia Rosenfeld-Carboga, Holt & Nicolaisen, Flensburg vorgestellt, weitere Erläuterungen gaben Herr Christoph Holt, Holt & Nicolaisen, Flensburg. Außerdem nahmen zwei Vertreter der Fa. LIDL, Herr Lars Merschmann und Herr Dunz, teil.

Julia Rosenfeld-Carboga ging in Ihrem Vortrag vorrangig auf die Veränderungen gegenüber der letzten Sitzung ein. Sie betonte, dass eine Vielzahl von Interessen und Anforderungen bei der Entwurfsplanung berücksichtigt werden mussten. Die wesentlichen Elemente, die in der Überarbeitung sichtbar werden, sind:

– Reduzierung der Höhe des Baukörpers am westlichen Ende des Grundstücks an der Angelburger Straße durch Herausnahme eines Geschosses

– Einführung einer durch Herausziehen von Ziegelköpfen strukturierten Sockelfassade vorwiegend am Hafermarkt und an der ersten, in der Johannisstraße anschließenden Fasssaden

– Einführung einer Fassadenbegrünung als Gestaltungselement an der Johannisstraße

– Einführung eine Loch- bzw. Ziermauerwerks zur Gliederung an beiden Gebäudeseiten

 

In der Erörterung dankt der Beirat für die Aufnahme der Empfehlungen und die Überarbeitung. Er erkennt an, dass bei der komplexen Aufgabenstellung und der Vielzahl der Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Topographie des Grundstücks ergeben, eine gute Entwurfslösung eine große Herausforderung war. Bereits der erste Eindruck der Überarbeitung zeigt aber, dass dies dem Büro sehr gut gelungen ist und zu einem guten Gesamtergebnis geführt hat.

Gleichwohl gibt es noch einige Entwurfselemente, die aus Sicht des Gestaltungsbeirates geändert oder bearbeitet werden sollten. Diese betreffen vor allem die westliche Fassade an der Angelburger Straßen-/Hafermarkt-Seite und die nördlichste Fassade an der Johannisstraßen-Seite.

An der Angelburger Straßen-/Hafermarkt-Seite wirkt der Gegensatz zwischen stehenden Fensterformaten mit einer Binnengliederung und einer großen, ungegliederten Fensterfläche befremdlich. Das letztgenannte Fenster ist so nach der Baugestaltungssatzung nicht zulässig. Nach Angaben des planenden Büros ist dieses Element dem Wunsch geschuldet, den nach außen sonst nicht in Erscheinung tretenden Drogeriemarkt an der Fassade sichtbar zu machen. Hier wird empfohlen, evtl. die Binnengliederung der Fenster zu verzichten und anstelle des breiten Schaufensters zwei Fenster mit „stehendem“ Format auszubilden. Die Regalanordnung im Drogeriemarkt sollte auf die Befensterung Rücksicht nehmen.  

Die nördlichste Fassade an der Johannisstraße erhält durch die hochliegenden, quadratischen Fenster eine sich nicht gut einfügende Gestaltung. Hier empfiehlt der Gestaltungsbeirat, dieselben „Gruppierungen“ von Fenstern, Ziermauerwerksflächen und begrünten Fassadenabschnitten zu wählen wie bei der südlich angrenzenden Fassaden. Dies kann z.B. erfolgen durch eine links/südlich angeordnete „zweiachsige“ Begrünungszone, rechts davon ein zweiachsiges Ziermauerwerkselement, ggf. mit einem Fenster kombiniert (ist aber auch ohne „echtes“ Fenster möglich).

Die Ausbildung der Wohnungen erfordert an der Johannisstraße beim nördlichen Baukörper ein asymmetrisches Dachprofil (nach Westen hat die Dachfläche eine deutlich geringere Neigung). In der Erörterung wird gesagt, dass darauf geachtet werden müsse, dass das Gebäude nach Norden hin (Richtung Kindergarten Johannisstraße) einen in sich einwandfrei gestalteten Abschlussgiebel erhält, weil dieser aus nördlicher Richtung gesehen stark in den Raum der Johannisstraße einwirkt.

Der Gestaltungsbeirat gibt folgende Empfehlung ab:

Das Bauvorhaben ist durch eine Vielzahl von planerischen Herausforderungen bestimmt. Der Beirat ist weiterhin der Auffassung, dass in dieser Situation ein Wettbewerb ein zielführendes Instrument gewesen wäre, ein Optimum zu erreichen. Es ist aber hier anzuerkennen, dass es dem Architekturbüro gelungen ist, durch ein sehr konstruktives Eingehen auf die Empfehlungen den Entwurf so zu verbessern, dass der Gestaltungsbeirat nunmehr empfehlen kann, die Planung, unter Berücksichtigung einzelner Hinweise, umzusetzen. Dafür dankt der Beirat der Bauherrin und dem Büro Holt und Nicolaisen ausdrücklich. Insbesondere hat die Reduzierung der Höhe beim westlichen Baukörper am Hafermarkt und die konsequente Anwendung der Gestaltungselemente des Ziegelmauerwerks und der Begrünung dazu geführt, dass jetzt eine sehr passende und selbstver-ständliche Baukörperfolge entstanden ist.

Der Gestaltungsbeirat bittet darum, folgende Punkte bei der weiteren Projekt-entwicklung zu berücksichtigen und ggf. in einen zu schließenden städtebaulichen Vertrag aufzunehmen:

Die westliche Fassade an der Angelburger-Straßen- bzw. Hafermarkt-Seite sollte im Obergeschoss eine Abfolge von Fenstern mit derselben Größe in stehenden Formaten erhalten. Diese Fenster können keine „Schaufenster“ sein. Auf das Ladengeschäft kann eine Werbeanlage hinweisen, die oberhalb der Tiefgaragenzufahrt Platz finden kann.

Die nördliche Fassade an der Johannisstraße sollte mit denselben Gestaltungselementen entwickelt werden wie die südlich anschließende Fassade. Der Gestaltungsbeirat bittet auch darum, dass die noch nicht dargestellte Nordfassade an der Johannisstraße als wichtige, vom öffentlichen Straßenraum her einsehbare Ansicht gestaltet wird.

Der Gestaltungsbeirat bittet darum, dass sichergestellt wird, dass das planende Büro auch in der weiteren Werkplanung und in der Ausführung beauftragt wird, damit die entwickelten gestalterischen Ideen auch konsequent umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Verblendmauerwerks und des Daches.

Das Flensburger Tageblatt berichtet darüber am 10.10.2021

Am Mittwoch den 17.11.2021 18:00 findet dazu eine Bürgerversammlung statt

Der Artikel mit dem Hinweis
auf die Vorstellung des Projektes
in der Bürgerhalle

Die Planungen für den Lidl am Hafermarkt 2021

Aus dem Protokoll der 145 ten Sitzung des Gestaltungsbeirates am 23.08.2021

Die verschiedenen Ansichten

 

 

Juni 2021

Angelburger Straße

Johannisstraße

Alternativentwurf für
die Angelburger

August 2021

 

 

Die Alternative dazu

Die Beschreibung der farbigen Kästen

 

 

Bei den aufgelisteten Punkten handelt es sich um Hinweise, die den Planungsfortgang unterstützen sollen. Es ist sicher nicht gewährleistet, dass allein durch Umsetzung dieser Empfehlungen eine schlüssige Fassaden-konzeption entsteht. Nur wenn ein stimmiger Gesamtentwurf entwickelt ist, wird der Gestaltungsbeirat in der Sitzung am 21.10.2021 ein positives Votum abgeben können.

Einleitung, überarbeitete Schwerpukte und die Empfehlung

Anforderungen der Baugestaltungssatzung

Nicht thematisiert wurde in der Sitzung, ob das Vorhaben mit der Zielsetzung der Erhaltungssatzung „Altstadt“ vereinbar ist. Es ist aber zu erwarten, dass dies bei Berücksichtigung der Anforderungen der Baugestaltungssatzung möglich ist. Der Gestaltungsbeirat hatte in der Sitzung Herrn Wenzel gebeten, eine Beurteilung der Planung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Baugestaltungssatzung „Altstadt“ abzugeben und dies detailliert im Protokoll darzulegen:

Nach § 2 der Satzung müssen sich Neubauten insbesondere nach Stellung, Größe, Dachform und Gestaltung, nach Bauart und Baustoff, Maßstab, Form und Farbgebung in den Charakter des Straßenraumes einfügen. Die Neubebauung fügt sich nicht in den Charakter des Straßenraumes ein, weil sie durchgehend traufständig ist, dabei fast durchgehend die gleiche Gebäudehöhe aufweist und von einer monotonen Reihung gleichförmiger Fenster geprägt ist.

Loggien können sich in die Bebauung einfügen, vorkragende Balkone passen jedoch nicht in den altstädtischen Kontext am Hafermarkt und in der Johannisstraße.
An der Johannisstraße fügt sich die Bebauung nicht ein, weil sie durch das Fehlen von Fenster- und Türöffnungen in den unteren Fassadenbereichen völlig atypisch ist und die Gebäude zu Fremdkörpern in der Stadtstruktur macht.

Nach § 3 Abs. 3 sind die Hausfronten in einzelne Fassaden zu unterteilen, auch wenn die Flurstücke breiter sind als 16m. Fassaden müssen sich mindestens in drei der folgenden Kriterien voneinander unterscheiden: Fassadenbreite, Achsmaß und vertikale Gliederung, Firstrichtung, Traufhöhe, Höhe der horizontalen Gliederungen. Die einzelnen Fassadenabschnitte weisen zwar Unterschiede durch Versprünge in Trauf- und Fensterhöhe sowie die Abfolge der Fensterachsen auf, durch die durchgehenden Geschosshöhen und Fenstergrößen wird das Ziel der Satzung, eine altstadttypische Vielfalt zu erhalten, nicht erreicht. Auch wenn die Anforderungen des § 4 Abs. 2 der Baugestaltungssatzung teilweise erfüllt werden, wird die Anforderung der Einfügung nach § 2 nicht erreicht. Dies gilt auch für die Ausbildung eines geneigten Daches im Bereich des Grundstücksrandes zu den öffentlichen Straßen. Hier ist gleichförmig ein Mansarddach gewählt worden, während sonst ein lebendiger Wechsel verschiedener Dachformen die Bebauung prägt.

Nicht erfüllt wird an den Fassaden zur Johannisstraße die Anforderung des § 4 Abs, 2 Satz 3, dass der Anteil von Tür- und Fensteröffnungen zwischen 20 und 50% liegen soll.

Für Schaufenster ist in § 7 der Satzung geregelt, dass sie nur im Erdgeschoss angeordnet werden dürfen und mind. alle drei Meter durch geschlossene Wandflächen von mind. 50cm Breite einzufassen sind. Die Erdgeschosszone ist aus der Gesamtfassade zu entwickeln.
Nicht erfüllt wird auch die Anforderung nach § 5 Abs. 1, dass jede Fassade eine Haustür haben muss. Dies gilt sowohl für Fassaden an der Angelburger Straße/am Hafermarkt als auch an der Johannisstraße.

Herr Wenzel ergänzt zu dem letztgenannten Punkt, dass bei der gewählten Grundrisslösung die Einfügung einer Haustür bei jeder Hauseinheit vermutlich nicht sinnvoll ist. An dieser Stelle wäre eine Abweichung von der Satzung denkbar, wenn das Ziel, eine gute Einfügung der Fassade zu erreichen, auf andere Art und Weise erreicht wird. Denkbar ist, dass es eine attraktive Sockelgestaltung z.B. durch ein lebendig gestaltetes Ziegelmauerwerk gibt, die das Fehlen von Haustüren kompensiert. Zunächst muss aber versucht werden, die Erschließung der Wohnungen durch Zugänge zu verbessern und damit auch dem Aspekt der Baugestaltungssatzung Rechnung zu tragen.